FlexAbo
Krankheitsbedingte Pausierung:
Bist du in Folge von einer Krankheit/Verletzung, bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund verhindert, am Training teilzunehmen, kann dein FlexAbo auf Antrag und mit einem Nachweis für die Dauer der Verhinderung eine beitragsfreie Pause gewährt werden. (Urlaub ist kein Grund)
- Bedingungen & Fristen für krankheitsbedingte Pausierung 👇
Bedingungen:
- Die Verhinderung sollte voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauern.
- Der Nachweis muss dafür im Voraus eingereicht wird.
- Eine Pause kann immer nur für volle Monate gewährt werden.
- Dies muss durch ein ärztliches Attest, einer entsprechenden Bestätigung vom Arbeitgeber oder einer sonstigen Bescheinigung bei uns nachgewiesen werden.
Fristen:
Um den Lastschrifteinzug des Beitrags für den Folgemonat auf Grund der Pause zu stoppen, ist der Nachweis bis spätestens 22. eines Monats erforderlich.
Eine Erstattung des Mitgliederbeitrags beim nachträglichen Einreichen des Nachweises ist nicht möglich.
Das Training darf während einer beitragsfreien Pause nicht besucht werden.
FlexAbo
Pausierung ohne Grund:
Du kannst dein FlexAbo 2 Monate pro Jahr pausieren. Dabei müssen die 2 Monate nicht hintereinander pausiert werden. Es können auch 2 einzelne Monate pausiert werden.
- Bedingungen & Fristen für Pausierung ohne Grund 👇
Bedingungen:
Du kannst bist zu 2 Monate pro Jahr dein FlexAbo pausieren. Du musst dafür keinen Grund angeben. Du kannst die 2 Monate auch einzeln einreichen. Diese müssen nicht am Stück pausiert werden.
Fristen:
Um den Lastschrifteinzug des Beitrags für den Folgemonat auf Grund der Pause zu stoppen, ist der Nachweis bis spätestens 22. eines Monats erforderlich.
Eine Erstattung des Mitgliederbeitrags beim nachträglichen Einreichen des Nachweises ist nicht möglich.
Das Training darf während einer beitragsfreien Pause nicht besucht werden.
Karte
Voraussetzungen:
Bist du in Folge von einer Krankheit/Verletzung, bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund verhindert, am Training teilzunehmen, kann deine Karte auf Antrag und mit einem Nachweis für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. (Urlaub ist kein Grund)
Bedingungen:
- Der Nachweis für eine Stilllegung muss im Voraus eingereicht werden.
- Dies muss durch ein ärztliches Attest, einer entsprechenden Bestätigung vom Arbeitgeber oder einer sonstigen Bescheinigung bei uns nachgewiesen werden.
- Nachträglich eingereichte Nachweise oder Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
Nicht absolvierte Einheiten werden auf neue Karten übertragen, wenn der Neukauf vor Ablauf der aktuell genutzten Karte getätigt wird. Hier neue Karte holen!