AGB - everfits
Header Banner

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen everfits GmbH

 

 

1. Einleitung / Vertragspartner

everfits ist ein von Trainern angeleitetes Outdoor-Fitness-Training, das im Freien stattfindet und in Gruppen absolviert wird. Die angewendete Trainingsmethode basiert auf Übungen mit dem eigenen Körpergewicht, die miteinander kombiniert werden. 

 

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Verträge der everfits GmbH, Dr. Leo-Ritter-Strasse 4, 93049 Regensburg mit ihren Mitgliedern. 

 

 

2. Vertragsschluss / Vertragssprache / Speicherung Vertragstext / Korrekturmöglichkeiten 

 

2.1 Vertragsschluss

 

Die Darstellungen auf der Internetseite dienen zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsabschluss und sind unverbindlich. Der Erwerb einer everfits-Mitgliedschaft ist ausschließlich über den Mitgliederbereich möglich. Den Zugang zum Mitgliederbereich erhält man durch die Anmeldung zu einem kostenfreien Probetraining über die Webseite www.everfits.de. Die Anmeldung zu einem Probetraining erfolgt durch ein Double-Opt-in-Verfahren.

 

Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ wird ein Angebot zum Abschluss einer everfits-Mitgliedschaft abgegeben. Anschließend werden die Rechnungsdaten des potentiellen Mitglieds abgefragt. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ kommt es zu einem Vertragsabschluss. 

 

Im Anschluss erhält das Mitglied eine E-Mail. Diese enthält: Rechnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular.

 

 

2.2 Vertragssprache

 

Die Vertragssprache ist deutsch.

 

 

2.3 Speicherung Vertragstext

 

Der Vertragstext wird von der everfits GmbH gespeichert. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Mitglied per E-Mail zugesendet. Das Mitglied kann seine aktuellen Daten auch im Mitgliederkonto einsehen. Die AGB können hier http://www.everfits.de/agb.html eingesehen, ausgedruckt und gespeichert werden.

 

 

2.4 Korrekturmöglichkeiten

 

Das potentielle Mitglied hat die Möglichkeit seine Angaben im Laufe der Anmeldung durch die Nutzung der „Zurück“-Schaltfläche im Browser zu ändern.

 

 

 

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am everfits-Training und zum Abschluss einer Mitgliedschaft 

 

3.1 Volljährigkeit

Der Abschluss einer Mitgliedschaft kann ausschließlich von Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 15. Lebensjahres ist nicht möglich. 

 

 

3.2 Gesundheit

 

Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen an der Wirbelsäule oder anderen orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen empfehlen wir unser Training nicht, sondern raten vor Beginn des Trainings eine Wiederherstellung der Sporttauglichkeit durch einen geeigneten Physiotherapeuten und eine darauf folgende ärztliche Sporteignungsuntersuchung. Das everfits-Training sollte zudem nicht von schwangeren Frauen oder stillenden Müttern in Anspruch genommen werden.  

 

Das Mitglied/Der Teilnehmer beurteilt seinen Gesundheitszustand vor jedem Training selbst und nimmt am Training auf eigene Gefahr teil. Das Mitglied/Der Teilnehmer kann selbstverständlich mit oder ohne Rücksprache mit dem Trainingsleiter auf einzelne Übungen verzichten oder die Ausführung seinem Gesundheitszustand anpassen.

 

Das Mitglied/Der Teilnehmer nimmt am Training auf eigene Verantwortung teil. 

 

 

 

4. Leistungen / Vertragslaufzeit / Preise

 

4.1 Trainingskarten

Die 2er Trainingskarte ist 30 Tage gültig und das Mitglied kann an unbeschränkt vielen Trainingseinheiten pro Woche teilnehmen. 

Die 5er Trainingskarte ist 2 Monate (60 Tage) gültig und das Mitglied kann an unbeschränkt vielen Trainingseinheiten pro Woche teilnehmen. 

Die 10er Trainingskarten sind 4 Monate (124 Tage) gültig und das Mitglied kann an unbeschränkt vielen Trainingseinheiten pro Woche teilnehmen. 

Die 20er Trainingskarten sind 6 Monate (183 Tage) gültig und das Mitglied kann an unbeschränkt vielen Trainingseinheiten pro Woche teilnehmen. 

Die Einzüge erfolgen jeweils sofort nach Kauf. Im Mitgliederbereich erhält das Mitglied eine Übersicht über das Kontingent der noch zur Verfügung stehenden Trainingseinheiten. Etwaige Änderungen bezüglich Kontodaten (SEPA- Daten) des Mitglieds sind der everfits GmbH unverzüglich schriftlich per E-Mail an info@everfits.de oder per Post an everfits GmbH, Dr. Leo-Ritter-Strasse 4, 93049 Regensburg, mitzuteilen. 

 

4.2 Abonnement FlexAbo - Mitgliedschaft

Beim Abschluss einer FlexAbo Mitgliedschaft (ab dem 1.3.2022) beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate (183 Tage). Nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten, verlängert sich dein FlexAbo auf unbestimmte Zeit. Du kannst dein FlexAbo danach monatlich kündigen.

Beim Abschluss einer FlexAbo Mitgliedschaft (vor dem 1.3.2022) beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate (183 Tage). Findet keine fristgemäße Kündigung statt (28 Tage vor Laufzeitende), verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate (183 Tage). 

Der Monatsbeitrag beträgt 45 EUR. Dem Mitglied wird am Tag des Kaufs ein Kontingent von 9 Trainingseinheiten im Mitgliederbereich gutgeschrieben, unabhängig davon wann der Kauf stattfindet. (Zahlungsbedingungen siehe unter Punkt 5.)

Diese 9 Trainingseinheiten können flexibel im laufenden Monat eingelöst werden. Innerhalb des FlexAbos können jederzeit weitere Trainingseinheiten im Mitgliederbereich gekauft werden. Im Mitgliederbereich erhält das Mitglied eine Übersicht über das Kontingent der noch zur Verfügung stehenden Trainingseinheiten für den laufenden Monat. 

Die 9 monatlichen und die zusätzlich erworbenen Trainingseinheiten sind nur im laufenden Monat gültig. Immer am 1. eines Monats werden 9 Trainingseinheiten automatisch gutgeschrieben. Alle nicht genutzten inkl. der zusätzlich erworbenen Trainingseinheiten sind nicht in den Folgemonat übertragbar. 

Ein FlexAbo kann nicht mit Trainingskarten oder mit Gutscheinen kombiniert werden. Verfügt das Mitglied über Trainingsguthaben auf einer Karte oder ist das Mitglied für zukünftige Trainingstermine angemeldet, sollten diese Trainingseinheiten zunächst absolviert werden, da diese sonst beim Kauf eines FlexAbos verfallen würden. 

 

4.3 Abrechnung der zusätzlich erworbenen Trainingseinheiten innerhalb des FlexAbos

Erwirbt das Mitglied zusätzliche Trainingseinheiten, handelt es sich hierbei um einen Wiederholungskauf. Die erneute Angabe von SEPA-Lastschriftdaten ist bei einem solchen Wiederholungskauf nicht erforderlich. Das Mitglied erklärt sich bei einem Wiederholungskauf einverstanden, dass die everfits GmbH den Lastschrifteinzug von dem bereits bekannten Konto einziehen darf. 

Am 1. eines Monats wird eine Rechnung über die Gesamtsumme der zusätzlich erworbenen Trainingseinheiten aus dem Vormonat erstellt. Der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt somit nachträglich jeweils bis zum 5. eines Monats.

Das Mitglied hat im Mitgliederbereich eine Übersicht des gesamten Rechnungsverlaufs.

 

5. Zahlungsbedingungen

Der Monatsbeitrag (Mitgliedsbeitrag) ist für jeden Mitgliedsmonat im Voraus zu entrichten. Die Beiträge werden bis zum 3. eines Monats per Lastschrift eingezogen. 

Beim Kauf einer Mitgliedschaft bis zum 22. eines Monats wird der erste Mitgliedsbeitrag sofort fällig und innerhalb von 5 Werktagen vom Konto eingezogen. Das Mitglied trainiert trotzdem volle 6 Monate. Die ungenutzten Tage des ersten Monats werden am Ende der Laufzeit dazu gerechnet. 

Beim Kauf einer Mitgliedschaft ab dem 23. eines Monats wird der erste Mitgliedsbeitrag erst zum 03. des Folgemonats vom Konto eingezogen.  

 

Das Mitglied erteilt der everfits GmbH bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Lastschrift vom Bankkonto des Mitglieds einzuziehen. Bei Zahlungsrücksendungen berechnet die everfits GmbH eine Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr errechnet sich aus der Gebühr der eigenen Bank und der Bank des Kunden.

 

Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Falls eine Abbuchung nicht möglich ist, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen.

Etwaige Änderungen bezüglich Kontodaten (SEPA- Daten) des Mitglieds sind der everfits GmbH unverzüglich schriftlich per E-Mail an info@everfits.de oder per Post an everfits GmbH, Dr. Leo-Ritter-Strasse 4, 93049 Regensburg, mitzuteilen. 

 

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

 

6. Änderung von Mitgliedsdaten

Jede vertragsrelevante Änderung (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) ist der everfits GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt hat, hat das Mitglied zu tragen.

 

7. Nutzungsvereinbarung

Für jede Trainingsteilnahme ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online im Mitgliederbereich unter members.everfits.de. An- und Abmeldeschluss für Termine am Nachmittag und Abend ist immer 3 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit. An- und Abmeldeschluss für die Termine in der Früh und am Vormittag ist immer um 21 Uhr am Vortag. Die everfits GmbH gewährt den Teilnehmern die Möglichkeit, sich von dem angemeldeten Training im Mitgliederbereich, durch Klick auf „abmelden“,  wieder vom Training abzumelden. Hat sich das Mitglied (gilt nicht für Probetrainingsteilnehmer) nicht rechtzeitig vom Training abgemeldet, gilt diese Einheit in jedem Fall als absolviert. Ohne vorherige Anmeldung zum Training besteht kein Anspruch auf Trainingsteilnahme. Die Trainer sind angewiesen, die Mitglieder ohne Anmeldung ausnahmslos vom Training auszuschließen. Dies hat unter anderem versicherungs- sowie haftungstechnische Gründe.

 

Fällt ein Training aus, werden die Mitglieder entsprechend per E-Mail informiert. Zudem hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Telefon- oder Handynummer im Mitgliederbereich zu hinterlegen, sodass auch eine telefonische Benachrichtigung möglich ist.  Die Trainingseinheit gilt dann als nicht absolviert. Alle Trainingszeiten und Trainingsorte werden auf der Internetseite www.everfits.de aktualisiert angezeigt.

 

Für die Regelmäßigkeit der Termine wird keine Garantie übernommen. Wir arbeiten mit Menschen zusammen; diese können krank werden oder sich verletzen. Auch die Trainer, die regelmäßig auf Bereitschaft eingeteilt sind, können kurzfristig ausfallen. Wir behalten uns daher kurzfristige Änderungen vor und möchten darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf monatlich festgelegte Termine besteht. 

 

 

8. Kündigung / Stilllegung des Vertrags

 

8.1 Kündigung

 

Schließt das Mitglied eine Abonnement-Mitgliedschaft ab, ist diese von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen (28 Tage) zum Ende der geschlossenen Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss an everfits GmbH, Dr. Leo-Ritter-Strasse 4, 93049 Regensburg schriftlich per Brief oder E-Mail an info@everfits.de erfolgen. Findet keine fristgemäße Kündigung statt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Mindestlaufzeit der entsprechenden Vertragsvereinbarung. Es gilt dann erneut die genannte Kündigungsfrist für beide Seiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

 

Bei einem Umzug in eine andere Stadt mit einer Entfernung von über 30 km, ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrags gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum Monatsende berechtigt. Um den Lastschrifteinzug des Mitgliederbeitrags für den Folgemonat zu stoppen, muss der Nachweis bis spätestens 22. eines Monats bei der everfits GmbH eingegangen sein. Eine Erstattung des Mitgliederbeitrags beim nachträglichen Einreichen des Nachweises ist nicht möglich. Die Erstlaufzeit von 6 Monaten darf dabei nicht unterschritten werden. Erst nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten ist der Vertrag auf Grund eines Umzugs monatlich kündbar. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

Im Fall einer Schwangerschaft ist das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags gegen Vorlage eines Nachweises zum Monatsende berechtigt. Um den Lastschrifteinzug des Mitgliederbeitrags für den Folgemonat zu stoppen, muss der Nachweis bis spätestens 22. eines Monats bei der everfits GmbH eingegangen sein. Eine Erstattung des Mitgliederbeitrags beim nachträglichen Einreichen des Nachweises ist nicht möglich. Liegt kein Nachweis vor, so kann nur eine ordentliche Kündigung zum regulären Vertragsende berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

8.2 Stilllegung des Vertrags

 

Ist das Mitglied in Folge von einer Krankheit/Verletzung, bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund verhindert, am Training teilzunehmen, kann für den Vertrag auf Antrag und mit einem Nachweis für die Dauer der Verhinderung eine beitragsfreie Pause gewährt werden, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauert und der Nachweis dafür im Voraus eingereicht wird. Eine Pause kann immer nur für volle Monate gewährt werden und ist durch ein ärztliches Attest, einer entsprechenden Bestätigung vom Arbeitgeber oder einer sonstigen Bescheinigung bei uns nachzuweisen. Um den Lastschrifteinzug des Beitrags für den Folgemonat auf Grund der Pause zu stoppen, ist der Nachweis bis spätestens 22. eines Monats erforderlich. Eine Erstattung des Mitgliederbeitrags beim nachträglichen Einreichen des Nachweises ist nicht möglich. Das Training darf während einer beitragsfreien Pause nicht besucht werden.

 

 

9. Widerrufsrecht

 

9.1 Widerrufsbelehrung

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Erstattungen sind nur innerhalb von vierzehn Tagen möglich, wenn das Trainingsangebot noch nicht genutzt wurde. 

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (everfits GmbH, D, 93053 Regensburg, Tel. 0941 200 00092, info@everfits.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, dem Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

9.2 Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

9.3  Widerrufsformular des Kunden

 

Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, muss das Formular folgende Angaben enthalten:

 

An everfits GmbH, Dr. Leo-Ritter-Strasse 4, 93049 Regensburg, info@everfits.de

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am:

 

Name des Verbrauchers:

 

Anschrift des Verbrauchers:

 

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

Datum: 

 

(*) Unzutreffendes streichen 

 

 

 

10. Preisanpassungsrecht

 

Erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist everfits berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Die Erhöhung des Mitgliederbeitrags beschränkt sich auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Das Preiserhöhungsrecht wird durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausgeübt. Ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wird die Preiserhöhung wirksam.

 

Ermäßigt sich die gesetzliche Umsatzsteuer, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. 

 

 

 

11. Haftung

 

11.1 Haftung der everfits GmbH gegenüber Mitgliedern

 

Die Haftung der everfits GmbH gegenüber ihren Mitgliedern beschränkt sich auf Vorsatz und grobes Verschulden. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. 

 

 

11.2 Haftung der everfits GmbH für Handlungen Dritter

 

Die everfits GmbH übernimmt für Schäden, die durch Handlungen Dritter, insbesondere Kursteilnehmer herbeigeführt werden keinerlei Haftung.

 

 

 

12. Datenschutz

 

Die everfits GmbH erhebt und speichert Ihre personenbezogenen Daten. Diese werden ausschließlich dazu verwendet, um die Dienstleistungen für unsere Kunden zu optimieren. Als Mitglied sind Sie hiermit einverstanden. Die everfits GmbH ist nicht berechtigt die Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://www.everfits.de/datenschutz.html

 

 

 

13. Kontakt, Aktualität, Newsletter

 

Die everfits GmbH nutzt die Internetseite www.everfits.de sowie den Newsletter zum Informationsaustausch mit dem Mitglied über die in diesem Vertrag angegebene E-Mail-Adresse, um aktuelle Kursplanänderungen, neue Kurszeiten sowie grundsätzliche Änderungen und Neuerungen zu kommunizieren. Das Mitglied ist damit einverstanden, von everfits per E-Mail und Newsletter kontaktiert zu werden.

 

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

Die everfits GmbH hat die Berechtigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird das Mitglied über die Änderungen informiert und es wird die Möglichkeit gegeben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Das Mitglied wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit.